Verkehrswert

Was bedeutet das?

Fundierte Wertermittlung von Immobilien basieren auf den Richtlinien des Baugesetzbuches (BauBG), auf der Wertermittlungsverordnung (WertV) und der Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Im Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (siehe § 194 BauGB) definiert:

verkehrswert

Baugesetzbuch § 194

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre"

Das heißt konkret:

Der Wert einer Immobilie ist ein objektivierter, nachprüfbarer Begriff, der sich aus dem funktionalen Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage am Markt ergibt.

Letztendlich ist der Marktwert trotz detaillierter Verfahrensvorschriften keine mathematisch exakt berechenbare Größe.

Der real erzielte Preis einer Immobilie hingegen liegt in jedem konkreten Einzelfall zwischen den subjektiven Werteinschätzungen von Käufer und Verkäufer. Die endgültige Festlegung des Preises wird maßgeblich durch unterschiedliche Verhandlungspositionen und andere sujbektive Faktoren beeinflusst.

Angebot und Nachfrage