Das Bestellerprinzip
Wer zahlt was?
Ab dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip für die Vermietung von Immobilien. Diese neue Regelung legt fest, dass der Makler von demjenigen bezahlt wird, der ihn auch bestellt hat.
Dieses Prinzip ändert die bisherige Provisionspraxis grundlegend, denn für gewöhnlich wurde die Courtage des Maklers vom Mieter getragen, auch wenn der Auftrag vom Vermieter ausgegangen ist.
Wer zahlt in der Regel nun die Maklerprovision?
Durch das Bestellerprinzip wird nun meistens der Vermieter die Kosten für die Maklerprovision tragen. Mieter müssen die Courtage nur zahlen, wenn sie den Makler in Textform beauftragt haben und ihnen die Wohnung exklusive angeboten wird.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Ziel der Bundesregierung ist es, Mieter bei der Wohnungssuche finanziell zu entlasten. Schon seit Jahren wurde von verschiedenen Seiten die gerechte Anpassung der Provisionszahlung zugunsten der Mieter gefordert. Nach der Novellierung zahlt derjenige Courtage, der von der Dienstleistung des Maklers profitiert – meistens der Vermieter.